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Der illegale Mexiko-Deal
von G36-Sturmgewehren von Heckler & Koch
in mexikanische Unruheprovinzen
Protokolle und weltweite Information
zur Prozessbeobachtung
zur Hauptverhandlung des Strafprozesses
im Verfahren 13 KLs 143 Js 38100/10 („Heckler & Koch“)
gegen Peter Beyerle u.a.
(frühere Mitarbeiter der Firma Heckler & Koch, Oberndorf)
wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontroll- und das Außenwirtschaftsgesetz bezüglich des illegalen Exports
von G36-Sturmgewehren in verbotene Unruheprovinzen Mexikos
vor der 13. Großen Wirtschaftsstrafkammer
des Landgerichts Stuttgart, Urbanstr. 20, 70182 Stuttgart
vom 15. Mai bis zum 25. Oktober 2018
Übersicht
Aktuelle Informationen und Termine
Einführung mit praktischen Tipps zur Prozessteilnahme
Festlegung der weiteren Prozesstage durch das Landgericht Stuttgart
Mitmachen bei der Prozessbeobachtung bis zum 25. Oktober 2018
<< Tagesprotokolle von Jan van Aken für die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Kompaktfassungen)>>
Tagesprotokolle des GN-STAT (Langfassungen / in Arbeit)
Urteilsverkündung
Bilanz
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Einführung mit praktischen Tipps zur Prozessteilnahme:
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Friedensfreundinnen und Friedensfreunde,
die folgenden Informationen richten sich an Interessierte,
1) die bis Oktober 2018 unsere Protokolle zu den vermutlich 25 Prozesstagen nachverfolgen wollen – gleichwohl an welchem Ort der Welt Sie sich aufhalten!
2) die persönlich an einem oder mehreren Prozesstagen teilnehmen und unsere Prozessbeobachtung für das GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE aktiv unterstützen oder die unsere Tagesprotokolle in andere Sprachen übersetzen wollen.
Bitte beachten Sie die praktischen Tipps zur persönlichen Prozessteilnahme:
* Unbedingt Ihren Personalausweis mitbringen!
* Während des Verhandlungstages sollten mindestens zwei Protokollant*innen im Gerichtssaal anwesend sein - besser mehr!
* Nehmen Sie sich eine Schreibunterlage und ausreichend Papier und Stifte mit.
* Sie sollten sich rechtzeitig vor Ort einfinden, damit noch ein Platz in den vorderen Reihen besetzt werden kann – des Verständnisses bzw. der Akustik wegen bitte möglichst weit vorne sitzen.
* Im Gerichtssaal dürfen zurzeit keine Bild- oder Tonaufnahmen angefertigt werden.
* Vor dem Gerichtssaal findet sich für jeden Verhandlungstag ein Aushang mit Raumnummer, Namen der Angeklagten, Zeugen etc. Diesen bitte jedes Mal fotografieren, was zum späteren Verständnis hilfreich ist.
* Termine und Uhrzeiten zum Prozess können auch auf der Homepage des Landesgerichts Stuttgart gefunden werden, siehe Wirtschaftsstrafammer
Feedback: ACHTUNG, die Mitschriebe bzw. Protokolle sollen digitalisiert als doc-Datei an Tanja Meinhardt meinhardt@rib-ev.de und Jürgen Grässlin jg@rib-ev.de gemailt werden.
Festlegung der Prozesstage durch das Landgericht Stuttgart
Der Beginn der Hauptverhandlung wurde auf Dienstag, den 15. Mai 2018, 9:30 Uhr, terminiert. Für die 24 Fortsetzungstermine wurden folgende Termine vorgesehen. Achtung: Terminverschiebungen sind möglich:
Mai 2018: 15.05.2018, 17.05.2018,
Juni 2018: 05.06.2018, 07.06.2018, 14.06.2018, 19.06.2018,
Juli 2018: 10.07.2018, 12.07.2018, 26.07.2018,
August 2018: 01.08.2018, 16.08.2018,
September 2018: 03.09.2018, 10.09.2018, 18.09.2018, 20.09.2018, 26.09.2018,
Oktober 2018: 08.10.2018, 16.10.2018, 23.10.2018
November 2018: 06.11.2018, 15.11.2018, 29.11.2018
Dezember 2018: 10.12.2018
Januar 2019: 10.01.2019, 17.01.2019, 24.01.2019, 31.01.2019
Februar 2019: 14.02.2019
Sitzungsbeginn ist gemäß Landgericht 9:30 Uhr, wobei in der Regel ganztägig verhandelt wird.
(Am 26.07.2018, 01.08.2018 und 16.08.2018 sollte nur vormittags verhandelt werden.)
ACHTUNG: Zur Sicherheit zuvor überprüfen, ob der Termin tatsächlich wie angekündigt stattfindet:
Kontakt:
Dr. Johannes Fridrich
Richter am Landgericht Stuttgart, 20. Strafkammer
Erster Mediensprecher für allgemeine Angelegenheiten und Strafsachen
Urbanstraße 20, 70182 Stuttgart
Pressetelefon: 0049-(0)711-212-3800
E-Mail: Johannes.Fridrich@LGStuttgart.justiz.bwl.de
Siehe auch
http://www.landgericht-stuttgart.de/pb/,Lde/Startseite/Aktuelles/Verhandlungstermine
Mitmachen bei der Prozessbeobachtung
Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Vorsitzende Richter Maurer eine lange ordnungspolizeiliche Verfügung erlassen, die für die Öffentlichkeit das sowieso bestehende Film- und Tonaufnahmeverbot stark konkretisiert und damit die Mitnahme von Smartphones, Laptops, Netbooks etc. untersagt. Zu erwarten ist, dass es vor dem Gerichtssaal Leibesvisitationen geben wird. Dementsprechend muss davon ausgegangen werden, dass handschriftliches Mitschreiben für besonders markante Aussagen im Wortlaut erforderlich ist.
<< Das Grundlagenpapier
„TIPPS UND ANREGUNGEN ZUR PROZESSBEOBACHTUNG“
kann per Mail angefordert werden bei meinhardt@rib-ev.de. >>
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Tagesprotokolle von Jan van Aken für die Rosa-Luxemburg-Stiftung vor dem Landgericht Stuttgart ab dem 15. Mai 2018 (Kompaktfassungen)
Vorbemerkung:
Die Tagesprotokolle von Jan van Aken verfasst im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung finden sich auf der Website
Kurzfassung der Protokolle
17 Monate für die Sachbearbeiterin Marianne B. und 22 Monate für den ehem. Vertriebsleiter Ingo S. Von Heckler & Koch wird der gesamte Verkaufserlös in Höhe von 3,7 Mio. Euro eingezogen. Die drei anderen Angeklagten wurden freigesprochen.
Der Angeklagte Peter B., ehemaliger Landgerichtspräsident, suhlt sich in Selbstmitleid. Der Vertreter der Firma Heckler & Koch findet eine Zahlung in Höhe von maximal 200.000 angemessen. Und keine*r der Angeklagten hält es für nötig, auch nur ein Wort des Bedauerns oder Gedenkens für die Opfer in Mexiko zu verlieren.
Die Plädoyers der Verteidigung machten vor allem deutlich, wie dringend es ist, dass Deutschland endlich auch ein Unternehmensstrafrecht bekommt./ Die ersten drei Verteidiger plädierten heute auf Freispruch. Die Angeklagten seien entweder nur Befehlsempfänger oder als Chefs gar nicht mit Details befasst gewesen. Ein Großteil der Verantwortung läge bei den Genehmigungsbehörden. Und der Verteidiger des Ex-Landgerichtspräsidenten versuchte sich in juristischen Finessen, die allerdings haarscharf am eigentlichen Vorwurf vorbeigingen.
Haftstrafen und Strafzahlung in Millionenhöhe angefordert. / Die Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen zwischen 22 und 33 Monaten - und 4,1 Millionen Strafzahlung von der Firma Heckler & Koch. Sebst dem ehemaligen Landesgerichtspräsidenten Peter B. droht eine Haftstrafe auf Bewährung.
Eine mögliche Gedstrafe für Heckler & Koch könnte hoch ausfallen. / Die Staatsanwaltschaft stellte klar, dass sie weiterhin der Meinung sei, dass die Lieferungen in bestimmte Bundesstaaten nicht genehmigt waren. Und der Vorsitzende Richter deutete an, dass eine mögliche Geldstrafe für Hecker & Koch recht hoch ausfallen könnte.
Heute wurde der letzte Zeuge vernommen, noch im Januar werden wohl die Plädoyers beginnen. Mit dem Urteil ist am 21. Februar zu rechnen. Interessantes Detail heute: Angeblich wurden fast 5000 G36-Sturmgewehre in den kritischen Bundesstaaten Mexikos wieder aus dem Verkehr gezogen.
Mit diesem Satz endet eine Mail eines Mitarbeiters bei Heckler & Koch. / Manchmal sind sie dort eben auch einfach nur widerlich. Ansonsten gab es heute wieder Anschauung in Sachen «Wie bastele ich mir eine Endverbleibserklärung?»
2005 gab es bei Heckler & Koch offenbar einen Riesendruck, das Mexiko-Geschäft zu retten. Ein damaliger Geschäftsführer nahm seinen Hut, weil es ihm „immer riskanter“ wurde, was andere bei Heckler & Koch hinter seinem Rücken bei den Exportkontrollbehörden vorlegten.
Nach einem halben Jahr Verhandlungen tauchen plötzlich weitere wichtige Akten auf, offenbar hat das ermittelnde Zollkriminalamt hier geschlampt. Das Verfahren wird sich noch bis in den Januar hinziehen – mindestens.
Wieder einmal tauchte die Frage auf, welchen Einfluss die von Heckler & Koch beauftragte Beraterfirma KPMG auf den Prozess hat. Eine E-Mail, die ganz entscheidend für die Anklage gegen Marianne B. ist, liegt nur in Kopie vor. Die E-Mails eines früheren Angeklagten sind größtenteils komplett verschwunden.
Auch an diesem Prozesstag stand wieder die Frage im Zentrum, wie hoch eine mögliche Strafe für Heckler & Koch ausfallen könnte, falls es zu einer Verurteilung kommen sollte.
Bei einer Verurteilung der Angeklagten droht eine Unternehmensgeldbuße. / Angeklagt sind in diesem Prozess zwar nur einzelne ehemalige Mitarbeiter*innen von Heckler & Koch und nicht die Firma selbst. Die ist jedoch auch am Verfahren beteiligt, weil ihr im Falle einer Verurteilung eine Unternehmensgeldbuße droht. Heute ging es vor allem um die Frage, wie hoch diese am Ende ausfallen könnte.
Über zweifelhafte interne Untersuchungen und Bauernopfer. / Nach dem bisherigen Prozessverlauf könnte es vor allem für den ehemaligen Vertriebsleiter Ingo S. eng werden. Der versuchte sich heute als völlig unbeteiligt und unwissend darzustellen. Die Vorwürfe gegen eine andere Angeklagte stützen sich offenbar vor allem auf eine selektive Auswahl von E-Mails – eine Auswahl, die im Auftrag von Heckler & Koch von den privaten Wirtschaftsprüfern der KPMG durchgeführt wurde.
Heute ging es vor allem um Geld. / Waren die möglichen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz «gewerbsmäßig»? Hat einer der Angeklagten davon persönlich profitiert? Und wie lässt sich die Höhe der Geldbuße gegen Heckler & Koch errechnen, falls es zu einer Verurteilung kommt?
Der heutige rechtliche hinweis des Gerichtes könnte einen Wendepunkt im Prozess markieren. / Zumindest für zwei der Angeklagten kommt eine Verurteilung wegen des Erschleichens einer Exportgenehmigung in Betracht. Dieser rechtliche Hinweis des Gerichtes könnte ein Wendepunkt des Prozesses sein, denn bislang hat der Vorsitzende Richter wiederholt darauf hingewiesen, dass die Exportgenehmigungen aus rechtlicher Sicht wahrscheinlich nicht auf bestimmte Bundesstaaten in Mexiko beschränkt waren – und Heckler & Koch damit nicht gegen die Genehmigungen verstoßen hätte.
BAFA-Mitarbeiter erläutern «Genehmigungsketten» und «Komplementärgenehmigungen» und relativieren mit Behördensprech den Vorwurf «erschlichener Genehmigungen». / Ein wenig erkenntnisreicher Tag – aber der nächste Prozesstag wird spannend, denn der Vorsitzende Richter kündigte detaillierte Hinweise an, bei welchen Angeklagten sich für das Gericht bislang welche vorläufige Einschätzung ergäbe.
Robert H. brachte vor acht Jahren mit seiner Aussage den Prozess ins Rollen. Doch ein Whistleblower will er nicht sein. / Er hatte für Heckler & Koch in Mexiko Polizeikräfte in das G36 eingewiesen, auch in Bundesstaaten, die nicht hätten beliefert werden dürfen. Er sei kein Waffengegner, sagte Robert H. vor Gericht, aber nachdem er mitbekommen habe, was mit den Waffen in Mexiko geschehe, die Massaker an Studenten in Guerrero – das könne er nicht vertreten.
Tagesprotokolle von Jan van Aken für die Rosa-Luxemburg-Stiftung vor dem Landgericht Stuttgart ab dem 15. Mai 2018(Langfassung)
01.08.2018: Heckler & Koch – Prozesstag 10: Die Ausflüchte der Angeklagten [mehr]
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Die Protokolle sollen noch am gleichen Tag
an meinhardt@rib-ev.de und jg@rib-ev.de verschickt werden.
Sie werden publiziert auf der
Website des GLOBAL NET – STOP THE ARMS TRADE www.gn-stat.org
(in Spanisch, Englisch, Deutsch u.a. Sprachen)
In dringenden Fällen bitte anrufen bei
JG 0170-6113759 oder 0761-7678208
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